Machtübertragung an die Nationalsozialisten in Sachsen

Am 30. Januar 1933 wird Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt. In Sachsen war zu diesem Zeitpunkt Walter Schieck vorübergehend mit den Regierungsgeschäften beauftragt. Er bemühte sich nach der Machtübertragung um eine Politik im Sinne der Nationalsozialisten, um ein Eingreifen in die sächsische Regierung zu verhindern.
Seit Februar 1933 mussten in Sachsen zum Beispiel politische Versammlungen gesondert genehmigt werden. Dies reichte dem Reichsinnenminister Wilhelm Frick jedoch nicht aus und er verbot kurz darauf alle Veranstaltungen der KPD im Freistaat Sachsen. Dies zeigte der sächsischen Regierung, dass das Reich nicht vor einem Eingreifen zurückschreckte.

Nach dem Reichstagsbrand in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar werden auch in Sachsen die Grundrechte außer Kraft gesetzt. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit wird weiter eingeschränkt. Politische Gegner werden in Gefängnissen und Konzentrationslagern inhaftiert.
Zwischen März und Juni 1933 kommt es zudem zum Verbot vieler sächsischer Organisationen und Parteien, wie dem Reichsbanner, der SAP, dem Kommunistische Jugendverband, den Ernsten Bibelforschern, dem Arbeiter-Turn- und-Sportbund und der SPD.

Bei der Reichstagswahl erzielten die NSDAP in Sachsen 40,9% der Stimmen. Besonders viele Menschen im Vogtland und im Westerzgebirge wählten die Nationalsozialisten. Durch diesen Wahlerfolg bestärkt, übte die NSDAP nun noch mehr Druck auf die sächsische Regierung aus.
In Folge dessen wird am 10. März 1933 die sächsische Regierung abgesetzt und Manfred von Killinger (NSDAP) zum Reichskommissar für die Leitung des Landes ernannt.
Martin Mutschmann (1) übernimmt ab dem 5. Mai 1933 das Amt des Reichsstatthalters. Dadurch erhält er viele Befugnisse. So ernennt er am gleichen Tag Manfred von Killinger zum Ministerpräsidenten und setzt einen Tag später eine neue Regierung in Sachsen ein.

Am 27. Mai 1933 wird auch in Sachsen ein Ermächtigungsgesetz beschlossen. Am 30. Januar 1934 wird der sächsische Landtag aufgelöst. So sicherte die NSDAP in allen Bereichen ihre Macht.

Der seit der Machtübertragung herrschende Machtkampf zwischen Martin Mutschmann und Manfred von Killinger wird im Juli 1934 beendet. Manfred von Killinger wird im Zuge des „Röhm-Putsches“ von seinem Posten als Ministerpräsident beurlaubt und schließlich im Konzentrationslager Hohnstein inhaftiert. Am 28. Februar 1935 wird er aus seinem Amt entlassen. Adolf Hitler ernennt Martin Mutschmann zum Ministerpräsident. Damit vereint er drei wichtige Ämter: Er war Gauleiter, Reichsstatthalter und Ministerpräsident.

Literatur

  • Chronik. Sachsen in der Zeit des Nationalsozialismus 1933-1945 zuletzt eingesehen am 24.09.2015
  • Baganz, Carina: Erziehung zur „Volksgemeinschaft“?. Die frühen Konzentrationslager in Sachsen 1933-1934/37. Berlin 2005.
  • Wagner, Andreas: „Machtergreifung“ in Sachsen. NSDAP und staatliche Verwaltung 1930 – 1935. Köln, 2004.

(1) Martin Mutschmann, ein Geschäftsmann aus Plauen war bereits seit 1925 Gauleiter der NSDAP in Sachsen. Nach der Machtübertragung an die NSDAP stieg er schnell auf und brachte alle wichtigen Funktionen in Sachsen unter seine Kontrolle.

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